Kultur ins Grundgesetz!

Kultur gilt aktuell nicht als systemrelevant, sondern als freiwillige Leistung. Trotzdem ist der Wunsch nach Musik, Kunst, Theater groß. Denn durch diese Sparten, egal ob übergreifend oder nicht, können Geschichten erzählt werden, die von Menschlichkeit und Gemeinschaft handeln,  welche Fakten und Paragrafen im Gegenzug nicht im Ansatz greifen können. Und die gerade jetzt von großer Bedeutung sind.

Mit diesen Worten endete der letzte Blogbeitrag. Aber sollte Kultur eine freiwillige Leistung sein? Auf diese Frage hat die Initiative „Kultur ins Grundgesetz“ eine gute Antwort: Kulturschaffende aus ganz Deutschland fordern gemeinsam in einer Petition, dass Kultur ins Grundgesetz kommt. Doch was genau bedeutet das und was für Argumente gibt es dafür?

Kunst und Kultur als kollektives gesellschaftliches Interesse

Eigentlich ist die Freiheit der Kunst unter Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützt und ein Grundrecht, wie das Recht auf Meinungsfreiheit auch. Aber Kunst und Kultur können nur frei sein und ihre gesellschaftliche Aufgabe erfüllen, wenn ihnen die dafür notwendige Achtung und Akzeptanz entgegengebracht wird. Bislang wird die Kulturförderung aber in weiten Teilen als freiwillige Aufgabe der Länder und Kommunen betrachtet und nicht auf bundespolitischer Ebene. Die Initiative ist der Überzeugung, dass der Stellenwert von Kunst und Kultur als ein kollektives gesellschaftliches Interesse grundrechtlich geschützt werden muss.

Ein Recht auf kulturelle Teilhabe

Kunst und Kultur existieren nicht um ihrer selbst willen, sondern brauchen und suchen den Dialog mit dem Publikum. Jeder Mensch – ungeachtet seiner Lebenssituation oder seiner finanziellen Bedingungen – hat einen Anspruch auf kulturelle Teilhabe, das ist ein Menschenrecht und in der UN-Charta verankert. Doch durch die Krise liegt die Kulturbranche seit einem Jahr brach und kulturelle Teilhabe ist gerade nicht für Alle möglich. Deswegen fordert die Initiative:

  • Den Schutz von Kunst und Kultur als Grundrecht im Grundgesetz zu verankern.
  • Das Recht auf unbeschränkte Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am kulturellen Leben und an kultureller Bildung als Grundrecht im Grundgesetz zu verankern.
  • Langfristige stabile Sicherungsinstrumente für Kunst- und Kulturschaffende zu etablieren, sowie ein auf sie zugeschnittenes gesetzliches Regelwerk zu schaffen, das sie vor unverschuldeten Verdienstausfällen schützt.

Setz dein Zeichen

Von der darstellenden Kunst über Musik, Literatur, bildende und performative Kunst, Film- und Medienkunst bis hin zur Soziokultur produzieren ALLE Kunstformen mehr als bloßes Vergnügen. Kultur ist ein Spiegel der Gesellschaft und wichtig für die Demokratie. Ein Konzertbesuch, ein Projekt auf dem Ottoplatz oder gemeinsames Kochen in der SoKÜ – das alles ist Kultur und bringt die unterschiedlichsten Menschen auf friedlicher Weise zusammen. Damit Menschen über ihren Tellerrand gucken und sich verbunden fühlen. Lasst uns gemeinsam die lebendige, bunte Kulturszene nicht nur bewahren, sondern weiter gestalten, Visionen wahr werden lassen und wieder träumen! Hier kannst du die Petition unterzeichnen.